Pflichtgemäße Erstellung eines Energie-Audits
1. 10. 2017
Gemäß Gesetzgebung Nr. 321/2014 GesSlg. über Energieeffizienz, verpflichtet sich das Großunternehmen ein Energieaudit auszuüben. Großunternehmen sind verpflichtet, alle vier Jahre die Umsetzung eines Energie-Audits mindestens einmal auszuüben. Bei Nichteinhaltung von Terminen der Ausarbeitung des Energieaudits im Rahmen des Gesetzes verhängt die Inspektion dem Großunternehmer die Strafe in der Höhe von 5.000-30.000 ...