EnergyTech s.r.o. leistet Beratung im Bereich der Subventionen aus den EU Strukturfonds. Wir konzentrieren uns insbesondere auf das operative Program Umweltqualität. Prioritätsachse 4.Energetisch energieeffiziente, kohlenstoffarme Wirtschaft in allen Bereichen. Die Investitionspriorität 4.2 Unterstützung der Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien in den Unternehmen. Spezifisches Ziel: 4.2.1 Reduzierung des Energieverbrauches und die Erhöhung der Nutzung von erneuernbaren Energiequellen in den Unternehmen.
Aufforderung zur Vorlage der Anträge auf einen nicht zurückzahlbarer Finanzbeitrag
Operatives Programm: Operative Programm Umweltqualität
Prioritätsachse 4.Energetisch energieeffizienten, kohlenstoffarmen Wirtschaft in allen Bereichen.
Die Investitionspriorität 4.2 Unterstützung der Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien in den Unternehmen
Spezifisches Ziel: 4.2.1 Reduzierung des Energieverbrauches und die Erhöhung der Nutzung von erneuernbaren Energiequellen in den Unternehmen.
Finanzierung der Gesamtkosten des Projektes wird im Rahmen dieser Aufforderung realisiert in Verbindung mit den geltenden Vorschriften, die festgelegt sind in der Finanzierungsstrategie aus der EU Strukturfonds , diese gestalten sich, wie folgt:
Antragsteller | Finanzierungsquelle für nicht rückzahlbare Finanzbeiträge | Höhe des Beitrags aus das Operative Programm Umweltqualität von förderfähigen Gesamtausgaben in% | Betrag der Kofinanzierung aus den Empfängerquellen in% |
Berechtigt Region |
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung | 85 | 15 | Unterentwickelte Regionen in der Slowakei |
KURZBESCHREIBUNG DER BEDINGUNGEN DER BEREITSTELLUNG DES BEITRAGES:
Im Rahmen dieser Aufforderung sind berechtigte Antragsteller natürliche oder juristische Personen, die berechtigt sind, die Geschäfte zu führen nach Paragraph§2 Absatz.2, Nummer a) und b) Nr. 513/1991 Handelsgesetzbuch in der Fassung späterer Vorschriften, dass:
1. Die Personen in das Handelsregister eingetragen sind,
2. Personen angemeldetes Gewerbe haben,
diese unternehmen in Industrie-Gebieten und in den Dienstleistungen mit Nachgang zu diesen Bereichen, wobei eine solche Linie von Unternehmen registriert sind in dem entsprechenden Register, spätestens bis zum 1.Januar 2015 .
Der berechtigte Antragsteller für diesen Aufruf sind Kleinstunternehmen kleine und mittlere Unternehmen.
BERECHTIGUNG DER AKTIVITÄTEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES PROJEKTES
Im Rahmen des spezifischen Ziel 4.2.1 Reduzierung des Energieverbrauches und zur Erhöhung der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen, diese sind berechtigt folgende Tätigkeiten durchzuführen:
A. Die Gewährleistung des Energie-Audites in kleine und mittlere Unternehmen.
B. Umsetzung der Maßnahmen des Energie –Audites
Das berechtigte Projekt ist nur ein Projekt, in dem der Beantragte beide Tätigkeiten durchführen wird, erst nach der Durchführung der Hauptaktivität A . Die Bereitstellung der Energie-Auditen in kleine und mittlere Unternehmen muss zur Durchführung der Hauptaktivität B führen. Nicht zurückzahllbare finanzielle Zuschüße für Tätigkeit A .Gewährleistung den Energieauditen in kleine und mittlere Unternehmen wird erteilt ( zugeteilt) im Fall wenn die Aktivität A vor der Vorlegung einen nicht zurückzahlbarer Finanzbeitrag beendet wird und erfühlt alle Bedingungen des Aufrufs.
A. Die Vereinbarung der Energieauditen in kleine und mittlere Unternehmen
Im Rahmen der oben genannten Aktivitäten wird die Unterstützung auf die Durchführung des Energie-Audites durch Fachpersonal fokussiert, mit schriftlichem Ergebnisbericht über Energie-Audit und mit dem Zusammenfassung-Informationsblatt. Der schriftliche Bericht von Energie-Audit und Zusammenfassung des Informationsblattes werden in der Landessprache erstellt .
B. Implementierung der Maßnahmen von Energie-Audits
Im Rahmen der B Tätigkeit wird die Unterstützung auf die Durchführung von Maßnahmen des Energie-Audits fokussiert, nämlich:
1. Der Wiederaufbau und die Modernisierung von Gebäuden im Bereich der Industrie und drauf herausgehenden Dienstleistungen mit der Zweck der Verringerung des Energieverbrauches.
Im Rahmen der oben genannten Aktivität wird die Unterstützung fokussiert auf die Reduktion des Energieverbrauches bei laufenden Betrieb, ausschließlich den Bauprojekten im Industriegebiet und Diensten drauf folgenden, durch Realisierung von Maßnahmen, welche aus dem Energie-Audit herausgehen.
Berechtigt für Auszahlung von Beiträgen sind nur Projekte, die alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
2. Rekonstruktion und Modernisierung bestehender Energieanlagen mit dem Ziel der Energieeffizienz und zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen,
Für die folgenden Einrichtungen gelten oben genannte Maßnahmen:
- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen,
- Anlagen für die kombinierte Erzeugung von Strom und Wärme
3. Rekonstruktion und Modernisierung der Produktion und Verteilung von Druckluft,
4. Einführung von Messung und Steuerung den Energie- und Umweltmanagementsysteme, insbesondere Umweltmanagement- und Audit-System, im Gebiet der Herstellung und Enerieverbrauch mit dem Ziel der Reduzierung des Energieverbrauches und der Treibhausgasemissionen,
5. Aufbau , Modernisierung und Rekonstruktion der Energieverteilungsanlagen ,
6. Modernisierung und Rekonstruktion der Außenbeleuchtungsangaben des Industriegebietes, sondern nur zusammen mit anderen Energieverbrauchsreduzierungsmaßnahmen im Betrieb.
7. Andere Maßnahmen, die zur Verringerung des Verbrauchs an Primärenergiequellen (nicht zu Punkten im Zusammenhang 1-6) beitragen.
Der Antragsteller verpflichtet sich, das Projekt im Fördergebiet zu implementieren.
Für diesen Aufruf ist ein legitimer Bereich des Projektes das gesamten Gebietes der Slowakischen Republik, außer der NUTS-II-Region Bratislava.
Für diesen Aufruf ist daher ein legitimer Bereich nach NUTS-II-Regionen:
1.1 Westslowakei ( Selbstverwaltungskreisen Trnava ,Nitra , Trenčín), Zentrum der Slowakei (Selbstverwaltungskreisen Žilina, Banská Bystrica), Ostslowakei (Selbstverwaltungskreisen :Košice Region Prešov ).
1.2 Für Bestimmung der Förderfähigkeit ist entscheidend der Ort des Projektes und nicht der Sitz des Antragstellers
Der Mindestbetrag des Zuschusses für Projekt beträgt 20. 000 EUR.
Die Maximale Höhe des Zuschusses beträgt 200. 000 EUR.
Der Gesamtbetrag des Zuschusses an ein Unternehmen, darf nicht 200. 000 EUR über einen Zeitraum von drei steuerpflichtigen Jahren übersteigen.