Regelmäßige Prüfungen von Klimaanlagen
Regelmäßige Prüfungen von Klimaanlagen im Sinne des Gesetzes Nr. 314/2012 GesSlg.
Wer darf die Klimaanlagen prüfen?
Für die regelmäßige Prüfung einer Klimaanlage hat der Gebäudebesitzer zu sorgen.
Welche Systeme sind zu prüfen?
Einer Pflichtprüfung sind die Klimaanlagen in den Gebäuden wie folgt zu unterziehen:
- Bürogebäude
- Schulen und Schuleinrichtungen
- Krankenhäuser
- Hotels und Restaurants
- Sporthallen und andere zum Sport bestimmten Gebäude
- Gebäude für Groß- und Kleinhandel
- nicht zur Produktion bestimmt Gebäude
Häufigkeit der Prüfungen von Klimaanlagen
Nennausgangs | Intervall regelmäßige Inspektion in Jahren |
von 12 kW bis 50 kW einschließlich | 8 |
von 50 kW bis 250 kW einschließlich | 6 |
von 250 kW bis 1 000 kW einschließlich | 4 |
von 1 000 kW | 2 |
Gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung von Klimaanlagen
Es geht um die Verpflichtung in Sinne des Gesetzes Nr. 314/2012 GesSlg. und der Verordnung Nr. 422/2012 GesSlg.
Sanktionen beim Versäumen der Pflichtprüfung von Klimaanlagen
Bis zu 1.600 € zulasten des Gebäudebesitzers und bis zur doppelten Höhe bei wiederholter Pflichtverletzung