Regelmäßige Prüfungen von Heizsystemen | EnergyTech

Regelmäßige Prüfungen von Heizsystemen

Regelmäßige Prüfungen von Heizsystemen im Sinne des Gesetzes Nr. 314/2012 GesSlg.

Wer darf die Heizsysteme?

Für die regelmäßige Prüfung eines Heizsystems hat der Gebäudebesitzer zu sorgen.

Welche Systeme sind zu prüfen?

Einer Pflichtprüfung sind die Heizsysteme in den Gebäuden wie folgt zu unterziehen:

  • Bürogebäude
  • Schulen und Schuleinrichtungen
  • Krankenhäuser
  • Hotels und Restaurants
  • Sporthallen und andere zum Sport bestimmten Gebäude
  • Gebäude für Groß- und Kleinhandel
  • Nicht zur Produktion bestimmte Gebäude

Häufigkeit der Prüfungen von Heizsystemen

Nennausgangs Kraftstoff Intervall regelmäßige Inspektion des unproduktiven Gebäude
von 20 bis 30, einschließlich Fossil, fest und flüssig 7
Erdgas 12
Biomasse 12
von 30 bis 100, einschließlich Fossil, fest und flüssig 4
Erdgas 6
Biomasse 6
von 100 Fossil, fest und flüssig 2
Erdgas 3
Biomasse 2

 

Gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung von Heizsystemen

Es geht um die Verpflichtung in Sinne des Gesetzes Nr. 314/2012 GesSlg. und der Verordnung Nr. 422/2012 GesSlg.

Sanktionen beim Versäumen der Pflichtprüfung von Heizsystemen

Bis zu 1.600 € zulasten des Gebäudebesitzers und bis zur doppelten Höhe bei wiederholter Pflichtverletzung


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