Regelmäßige Prüfungen von Heizsystemen
Regelmäßige Prüfungen von Heizsystemen im Sinne des Gesetzes Nr. 314/2012 GesSlg.
Wer darf die Heizsysteme?
Für die regelmäßige Prüfung eines Heizsystems hat der Gebäudebesitzer zu sorgen.
Welche Systeme sind zu prüfen?
Einer Pflichtprüfung sind die Heizsysteme in den Gebäuden wie folgt zu unterziehen:
- Bürogebäude
- Schulen und Schuleinrichtungen
- Krankenhäuser
- Hotels und Restaurants
- Sporthallen und andere zum Sport bestimmten Gebäude
- Gebäude für Groß- und Kleinhandel
- Nicht zur Produktion bestimmte Gebäude
Häufigkeit der Prüfungen von Heizsystemen
Nennausgangs | Kraftstoff | Intervall regelmäßige Inspektion des unproduktiven Gebäude |
von 20 bis 30, einschließlich | Fossil, fest und flüssig | 7 |
Erdgas | 12 | |
Biomasse | 12 | |
von 30 bis 100, einschließlich | Fossil, fest und flüssig | 4 |
Erdgas | 6 | |
Biomasse | 6 | |
von 100 | Fossil, fest und flüssig | 2 |
Erdgas | 3 | |
Biomasse | 2 |
Gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung von Heizsystemen
Es geht um die Verpflichtung in Sinne des Gesetzes Nr. 314/2012 GesSlg. und der Verordnung Nr. 422/2012 GesSlg.
Sanktionen beim Versäumen der Pflichtprüfung von Heizsystemen
Bis zu 1.600 € zulasten des Gebäudebesitzers und bis zur doppelten Höhe bei wiederholter Pflichtverletzung