Gesetz Nr. 314/2012 Gesslg. Passt:
Regelmäßige Überprüfung unterzieht sich :
Der Gebäudebesitzer ist verpflichtet, eine regelmäßige Prüfung der Heizungsanlage durchführen zu lassen. Der Gebäudebesitzer ist verpflichtet, auf eigene Kosten die Kontrolle über die Heizung und Klimaanlage sicherzustellen und den Kontrollbericht zu hinterlegen. Am Übergang oder Übertragung des Eigentumes sind Bericht den neuen Besitzer auszuhändigen und bei Vermittlung der Gebäude, ist erforderlich die Kopie des Berichtes dem Mieter weitergeben.
Ein Gebäudebesitzer kann diese Verpflichtungen durch ein Vertrag übertragen auf :
Einer Pflichtprüfung sind die Heizsysteme wie folgt zu unterziehen:
Intervall regelmäßiger Inspektion der Heizungsanlage ist abhängig von der Nennleistung der Heizungsanlage( Heizkessels ), der Art der Brennstoff und Kategorie Gebäude.
Wenn ein Teil der Heizungsanlage, ein Heizkessel, der älter als 15 Jahre ist , wird erforderlich mit regelmäßigen Kontrollen von Heizkesseln auch die Kontrolle der Heizungsanlage durchzuführen.
Nennausgangs | Kraftstoff | Intervall regelmäßige Inspektion des unproduktiven Gebäude |
von 20 bis 30, einschließlich | Fossil, fest und flüssig | 7 |
Erdgas | 12 | |
Biomasse | 12 | |
von 30 bis 100, einschließlich | Fossil, fest und flüssig | 4 |
Erdgas | 6 | |
Biomasse | 6 | |
von 100 | Fossil, fest und flüssig | 2 |
Erdgas | 3 | |
Biomasse | 2 |
Intervall regelmäßiger Prüfung von Klimaanlage ist von der Nennleistung der Klimaanlage abhängig.
Nennausgangs | Intervall regelmäßige Inspektion in Jahren |
von 12 kW bis 50 kW einschließlich | 8 |
von 50 kW bis 250 kW einschließlich | 6 |
von 250 kW bis 1 000 kW einschließlich | 4 |
von 1 000 kW | 2 |
Gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung von Heizsystemen und Klimasystemen
Es geht um die Verpflichtung in Sinne des Gesetzes Nr. 314/2012 GesSlg. und der Verordnung Nr. 422/2012 GesSlg.
Sanktionen beim Versäumen der Pflichtprüfung von Heizsystemen und Klimasystemen
Bis zu 1.600 € zulasten des Gebäudebesitzers und bis zur doppelten Höhe bei wiederholter Pflichtverletzung.